Mobiler Sonderpädagogischer Dienst für berufliche Schulen

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„Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen.“ (Art. 2, BayEUG)

 „Die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste unterstützen die Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die (…) eine allgemeine Schule besuchen können;“ (Art. 21, BayEUG)

 „Mobile Sonderpädagogische Dienste diagnostizieren und fördern die Schülerinnen und Schüler, sie beraten Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler, koordinieren sonder­pädagogische Förderung und führen Fortbildungen für Lehrkräfte durch.“ (Art. 21, BayEUG)

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Viele Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf schaffen es nach der Schule oder einem Berufsvorbereitungsjahr eine Ausbildungsstelle zu finden. Weil der Ausbildungsbetrieb oder auch der Schüler selbst das wünscht oder weil die Ausbildungsrichtung an keiner Förderberufsschule angeboten wird, besuchen auch viele ehemalige Förderschüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Regelberufsschule. Auch wenn in vielen Fällen die Beschulung an der Regelberufsschule gut gelingt, so dass die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann, kommt es in Einzelfällen immer wieder zu Problemen, die Schüler, Betrieb, Eltern und Berufsschule an ihre Grenzen bringen. Um zu vermeiden, dass solche Ausbildungen frühzeitig abgebrochen werden oder in Gefahr laufen, erfolglos an der Abschlussprüfung zu scheitern, gibt es seit diesem Schuljahr das MSD-Angebot auch für berufliche Schulen.

 

Idealtypischer Ablauf der Beratung durch den MSD bS

1. Die Regelberufsschule stellt bei einem Schüler/einer Schülerin so massive Probleme (z.B. im Lern- und Leistungsverhalten, in der sozio-emotionalen Entwicklung, in der Sprache und im Denken, in der Wahrnehmung, in der Motorik oder in der Persönlichkeitsentwicklung) fest, dass das Erreichen des Ausbildungszieles gefährdet scheint.
2. Die Regelberufsschule versucht, den Schüler/ die Schülerin mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln zu fördern. Wenn die schuleigenen Maßnahmen der Förderung nicht ausreichen, fordert der Klassenleiter in Absprache mit dem Schüler/ der Schülerin, den unterrichtenden Lehrkräften, den Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigkeit des Schülers/ der Schülerin) und der Schulleitung den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst der Berufsschule St. Erhard an (Formular „MSD bS Anforderungsbogen“).
3. Ein MSD-Team der Berufsschule St. Erhard (Sonderschullehrer und Fachlehrer bzw. Berufsschullehrer der jeweiligen Fachrichtung) nimmt Kontakt mit dem Klassenleiter, den Eltern und dem Schüler/ der Schülerin auf. Die Arbeit des MSD gliedert sich in:

  • Sonderpädagogische Diagnostik durch Einbezug bereits bestehender Daten, Durchführung standardisierter und informeller Testverfahren und Screenings, Unterrichtsbeobachtungen, Befragungen usw.; daraus entsteht ein förderdiagnostischer Bericht; 
  • Diagnosegeleitete Förderung des Schülers/ der Schülerin durch das Erstellen eines Förderplans in enger Absprache mit den in derKlasse unterrichtenden Lehrerkräften und (bei Bedarf) mit den Betrieben; 
  • Beratung, Unterstützung der Lehrkräfte, der Eltern, des Betriebes, des Schülers/ der Schülerin (z.B. Nachteilsausgleich, individualisierte Unterstützungs-maßnahmen zu Hause, im Betrieb, in der Schule usw.); 
  • Vermittlung von Kontakten zu medizinischen, psychologischen und sozialen Fachdiensten (wenn notwendig);

Der Verbleib des Schülers/ der Schülerin an der Regelberufsschule ist vorrangiges Ziel!

 

4. Nach gemeinsamer Beratung soll die spezielle Förderung möglichst bald in den Klassenunterricht integriert werden. Der MSD bS zieht sich langsam zurück.

 

Für das Gelingen der Arbeit des MSD bS ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit aller am Erziehungsprozess Beteiligten notwendig. Die entwickelten Förderkonzepte und sonderpädagogischen Maßnahmen müssen von der Schulleitung, den Lehrkräften, den Erziehungsberechtigten, dem Betrieb und dem Schüler/ der Schülerin selbst mitgetragen werden, damit sich Erfolge einstellen können.

 

Dokumente zum DOWNLOAD: